Inhaltsbereich
Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Grimma ist bemüht, seine Internetseiten in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seiten:
www.grimma.de | www.erlebnis-grimma.de | www.schwimmhalle-grimma.de | www.schwimmhallegrimma.de | www.dorfdersinne.de | www.internat-grimma.de | www.gs-grossbothen.de | www.gs-mutzschen.de | www.grundschule-nerchau.de | www.grundschule-wilhelm-ostwald.de | www.gszschoppach.nolis-manager.de |
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:
- Ausreichende Kontraste
- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
- Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
- Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
- Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt.
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
- Teilweise Nutzung der Alternativtexte für Bilder
- Bedienung mit der Tastatur: Mit der Tabulatortaste wird die Navigation ohne Maus ermöglicht. Der angesteuerte Link wird markiert und durch Drücken der Entertaste aktiviert.
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Unsere Internetseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:
- alte Formulare, Broschüren und PDF-Dateien
In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung:
Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.- In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung:
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung. - Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. - Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Begründung:
Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
- In den Webauftritt eingebundene Videos
Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird in § 2 Abs. 3 BfWebG in Verbindung mit Artikel 5 und Erwägungsgrund 39 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Sollten Sie ein Formular oder anderes Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei ist, schreiben Sie uns und wir stellen es Ihnen barrierefrei zur Verfügung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an datenschutz@grimma.de, rufen Sie uns an unter 03437/ 98 58 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen beziehungsweise Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Kontakt:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. Juli 2025 zuletzt aktualisiert.
Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.
Nutzen Sie dazu gerne unser entsprechendes Formular, das Sie unter folgendem Link aufrufen können:
Barriere melden
Leichte Sprache
Erklärung zur Barriere freiheit von unserer Internet seite
Alle Menschen haben die gleichen Rechte auf Infos.
Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Behinderten gleichstellungs gesetz.
Das wird so abgekürzt: BGG.
In dem Gesetz gibt es eine Regelung für öffentliche Stellen.
Eine öffentliche Stelle ist zum Beispiel:
- ein Amt
- eine Behörde
- eine Kranken·kasse
- ein Gericht
In dieser Regelung steht:
Öffentliche Stellen müssen ihre Infos barriere frei machen.
Auch die Infos auf ihrer Internet·seite.
Was heißt: barriere·frei?
Barriere bedeutet: Problem.
Hier sind Beispiele für Probleme auf einer Internet seite:
- Viele Fremdwörter sind ein Problem für Menschen mit Behinderung.
- Eine sehr kleine Schrift ist ein Problem für alte Menschen.
- Lange Sätze mit langen Wörtern sind ein Problem für Menschen aus anderen Ländern.
- Barriere·frei bedeutet: Es gibt keine Probleme.
Alle können die Internet·seite gut verstehen.
Zum Beispiel:
- Es gibt Infos in Leichter Sprache.
- Es gibt Infos in Gebärden·sprache. Das ist eine Zeichen sprache nur mit Händen.
- Sie ist für Menschen, die nicht hören können.
- Die Internet·seite ist gut gemacht für blinde Menschen mit Lese·geräten.
Das heißt dann: Barriere freie Internet seite.
Wie macht man eine Internet seite barriere frei?
Das steht in einer Verordnung.
Die Verordnung ist ein Teil von dem Gesetz BGG.
Die Verordnung heißt:
Barriere·freie Informations technik-Verordnung.
Das wird so abgekürzt: BITV 2.0.
Das wird so ausgesprochen: Bit - fau.
Jede öffentliche Stelle muss die Verordnung BITV einhalten.
Jede öffentliche Stelle muss auf der Internet seite schreiben:
- Hier ist unsere Internet seite schon barriere frei.
- Hier ist unsere Internet seite noch nicht barriere frei.
Das nennt man: Erklärung zur Barriere freiheit.
Diese Erklärung muss auf der Internet seite stehen.
Die Stadt Grimma ist eine öffentliche Stelle.
Darum muss unsere Internet seite barriere frei sein.
Wir halten uns an die Verordnung.
Darum haben wir auch eine Erklärung zur Barriere freiheit.